Leistungen

Schriftlich oder mündlich?

Schriftliches Gutachten

Gutachtliche Stellungnahme

Begutachtung vor Hauskauf

Beweissicherung

Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Privatgutachten

Alle Gutachten, die nicht durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind, werden als Privatgutachten bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten in einem Gerichtsverfahren verwendet werden soll. Art und Umfang der Begutachtung werden grundsätzlich individuell mit den Auftraggebern abgestimmt.

© 2023 Dipl.-Ing. Tobias von der Heide · Mühlenweg 9 · D-21521 Dassendorf · Tel. (0 41 04) 96 09 33 ·  info@tobias-von-der-heide.de
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