LeistungenSchriftliches Gutachten | Schriftliches GutachtenEin schriftliches Gutachten hat nach Form und Inhalt gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. Dazu gehören i.d.R. Angaben zum Auftraggeber und ggf. sonstigen Beteiligten, Veranlassung und Zweck des Gutachtens, Angaben über vorliegende Unterlagen, durchgeführte Ortsbesichtigungen und Untersuchungen, Kurzbeschreibung des Objektes, Beschreibung der Schäden und besonderen Feststellungen i.d.R mit Fotos und - soweit beauftragt - eine Beurteilung sowie Angaben zu Ursachen und ggf. möglichen Mangelbeseitigungsmaßnahmen und -kosten. Es stellt also nicht jedes Schriftstück eines Sachverständigen gleich ein Gutachten dar, auch wenn dies umgangssprachlich fälschlicherweise oft so bezeichnet wird. ("Nur wo Gutachten drin ist, soll auch Gutachten drauf stehen.") |