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Schriftlich oder mündlich?

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Beweissicherung

Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Beweissicherung

Sollen z.B. Abbruch- oder Baumaßnahmen durchgeführt werden, die zu Erschütterungen oder sonstigen Einwirkungen in der Umgebung führen können, kann es sinnvoll sein, vor Beginn der Maßnahme für spätere Beweiszwecke den Zustand und insbesondere vorhandene Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken durch einen neutralen Sachverständigen feststellen und dokumentieren zu lassen. Sofern im Zusammenhang mit der Baumaßnahme dann Schäden an einem betr. Nachbarobjekt geltend gemacht werden, können die festgestellten Vorschäden leichter gegen etwaige neu entstandene Schäden abgegrenzt werden.

Ein anderer Grund für eine Beweissicherung kann sein, dass ein bestimmter Bautenstand, Schäden oder Mängel festgestellt und dokumentiert werden sollen, bevor durch weiteren Baufortschritt, Sanierungsmaßnahmen oder was auch immer sonst Beweismittel verloren gehen oder zumindest verloren gehen können.

© 2023 Dipl.-Ing. Tobias von der Heide · Mühlenweg 9 · D-21521 Dassendorf · Tel. (0 41 04) 96 09 33 ·  info@tobias-von-der-heide.de
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