Leistungen

Schriftlich oder mündlich?

Schriftliches Gutachten

Gutachtliche Stellungnahme

Begutachtung vor Hauskauf

Beweissicherung

Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Begutachtung vor Hauskauf

Da diese Leistung häufiger angefragt und gern in Anspruch genommen wird, gehe ich hierauf ausführlicher ein. Typische Ausgangssituation ist folgende:

Sie beabsichtigen, eine - oftmals gebrauchte - Immobilie zu erwerben und haben nun ein konkretes Objekt im Auge und vielleicht auch schon besichtigt. Es sagt Ihnen zu und Sie möchten es eigentlich kaufen. Da Sie jedoch bautechnischer Laie sind, würden Sie das Haus vorher gern durch einen Bausachverständigen begutachten lassen.

Um Missverständnisse auszuschließen, weise ich an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass mein Sachgebiet Schäden und Mängel an Gebäuden sind. Verkehrswertermittlung, d.h. ob der Kaufpreis für das Grundstück bzw. Objekt unter Berücksichtigung der Lage und aller sonstigen Wert beeinflussenden Faktoren angemessen ist, zählt also nicht zu meinem Sachgebiet.

Um ein Wertgutachten soll es hier nicht gehen. Sie haben sich mittlerweile einen Marktüberblick über die Preise für derartige Objekte verschafft bzw. der Preis liegt mehr oder weniger fest und wäre für Sie akzeptabel.

Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, möchten Sie wissen, ob die Bausubstanz soweit in Ordnung ist oder ob gravierende Schäden oder Mängel vorhanden sind. Vielleicht soll auch eine grobe Beurteilung zum Wärmedämmstandard o.ä. erfolgen oder Sie hätten gern eine Aussage zu möglichen Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen. Vielleicht sind Ihnen selbst auch Feuchtigkeitserscheinungen, Risse oder sonstige Problempunkte aufgefallen und Sie möchten wissen, ob diese gravierend sind und was ggf. zu tun wäre, usw..

Wie kann so eine Begutachtung ablaufen und wie hoch wären die Kosten?

Zunächst einmal ist zu klären, ob Sie ein schriftliches Gutachten benötigen, oder ob eine mündliche Begutachtung ausreicht. Aus den im Laufe der Jahre hierzu zahlreich geführten Gesprächen mit Interessenten hat sich herausgebildet, dass für den Zweck der Entscheidungshilfe beim Kauf in aller Regel die mündliche Begutachtung ausreicht und - insbesondere wegen der deutlich geringeren Kosten - bevorzugt wird.


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Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:

Ich führe mit Ihnen gemeinsam eine Besichtigung des gesamten Objektes durch - systematisch von außen und innen, Raum für Raum, vom Keller bis zum Dach. Wo dies geboten scheint, nehme ich z.B. auch einfache Feuchtemessungen vor. Der genauere Umfang kann auch während des Termins noch abgestimmt werden, wenn Sie z.B. auf bestimmte Dinge weniger oder auch mehr Wert legen.

Ich sage Ihnen dann direkt vor Ort, was mir auffällt, wie ich dies beurteile, welche Maßnahmen ggf. notwendig oder möglich sind, ob diese kurz-, mittel- oder langfristig durchzuführen sind oder ob man auch so mit einem bestimmten Mangel leben kann. Darüber hinaus beantworte ich Ihre Fragen, soweit dies aus dem Stehgreif möglich ist.

Ich empfehle Ihnen dabei, auf einem Notizblock o.ä. mitzuschreiben. Die dabei entstandenen Notizen der Interessenten reichen oft über mehrere Seiten.

Diese Art der (mündlichen) Begutachtung hat folgende Vorteile:

  • Günstiges Preis-/Leistungsverhältnis für den Zweck
  • Sie als Kaufinteressenten bekommen die entsprechenden Informationen im Wesentlichen sofort beim Ortstermin und müssen nicht warten, bis ein schriftliches Gutachten ausgearbeitet, zugestellt und von Ihnen gelesen ist.
  • Sie haben direkt beim Ortstermin die Möglichkeit nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder mehr dazu wissen möchten.
  • Erläuterungen sind oft anschaulicher, wenn man direkt vor dem Bauteil o.ä. steht, als abseits in einem geschriebenen Text.
  • Eine solche Begutachtung ist i.d.R. relativ kurzfristig möglich, während ein schriftliches Gutachten - abhängig von meiner Auslastung - manchmal erst nach mehreren Wochen erstellt werden kann.

Natürlich können im Nachgang auch noch weitere Fragen besprochen werden z.B. gleich im Anschluss an den Ortstermin "unter vier oder sechs Augen" ohne den Verkäufer bzw. Makler oder auch später.


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Kosten:

Die Abrechnung für meine Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach Aufwand. Dieser richtet sich u.A. nach der Entfernung, Größe und Beschaffenheit des Objektes, Umfang der Schäden und Mängel und nicht zuletzt auch nach Ihren Fragen.

Als Erfahrungswert für ein Einfamilienhaus z.B. hat sich ein durchschnittlicher Zeitaufwand von etwa drei Stunden am Objekt herausgebildet. Manchen erscheint dieser Zeitaufwand spontan zunächst hoch. Hierbei ist jedoch einerseits zu beachten, dass es bei einem Hauskauf i.d.R. um mehr geht als z.B. bei einem Gebrauchtwagen, einem Möbelstück o.ä.. Und anderseits geht es ja nicht darum, dass ich als Gutachter die Dinge nur gesehen habe, sondern dass diese auch mit Ihnen besprochen und von Ihnen verstanden werden. In einfachen Fällen kann der Aufwand auch mal etwas geringer sein bzw. in anderen eben auch etwas größer. Meistens bestätigt sich aber der Zeitaufwand in der o.g. Größenordnung.

In den meisten Fällen liegen die Kosten für die mündliche Begutachtung eines Einfamilienhauses einschl. An- und Abfahrt und incl. Mehrwertsteuer in der Größenordnung von 600 - 800 EUR. Bei größerem Umfang, größerer Entfernung oder wenn vorab Unterlagen durchzusehen sind, kann es auch etwas mehr sein.

     

Ein ehrliches Wort zum Schluss

Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass - über die festgestellten Mängel hinaus - keine Mängel vorhanden sind. Ein gewisses Restrisiko bleibt immer. Ansonsten müsste das Haus auseinander genommen werden bzw. man dürfte gar keine Immobilie kaufen. Ziel ist es aber, die Mängel festzustellen, die mit angemessenem Aufwand im Rahmen einer solchen Begutachtung feststellbar sind.

...damit Sie sich im Nachhinein jedenfalls nicht über solche Mängel ärgern müssen, die ein Sachverständiger durch einfache Begutachtung leicht hätte erkennen können.

Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass bei sämtlichen Begutachtungen dieser Art im Laufe vieler Jahre die Resonanz bei meinen Auftraggebern bislang ausnahmslos positiv war - sei es, dass das Objekt danach gekauft wurde oder auch nicht.


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